Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: März 2026 · Mobility Innovation GmbH, Göttinger Str. 4, 49434 Neuenkirchen-Vörden
Inhaltsverzeichnis
- Geltungsbereich & Vertragsparteien
- Vertragsschluss & Angebote
- Leistungsumfang
- Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Preise & Zahlungsbedingungen
- Eigentumsvorbehalt & Besitzverhältnisse
- Lagerung & Versicherung
- Haftung & Gewährleistung
- Vertraulichkeit & Datenschutz
- Laufzeit & Kündigung
- Schlussbestimmungen
§ 1 Geltungsbereich & Vertragsparteien
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Mobility Innovation GmbH (nachfolgend „MoIn") und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber"). Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn MoIn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
- Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, ohne dass es eines erneuten ausdrücklichen Hinweises bedarf.
§ 2 Vertragsschluss & Angebote
- Angebote von MoIn sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
- Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung von MoIn oder durch die tatsächliche Aufnahme der Leistungserbringung zustande.
- Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch MoIn.
- Für wiederkehrende Leistungen (z. B. regelmäßige Flottenrückläufer) können Rahmenverträge geschlossen werden, die diesen AGB vorgehen, soweit ausdrücklich schriftlich vereinbart.
§ 3 Leistungsumfang
MoIn erbringt als End-to-End-Dienstleister für Fahrrad-Flottenanbieter folgende Leistungen, sofern im jeweiligen Auftrag nicht abweichend vereinbart:
3.1 Abholung & Logistik
- Koordination und Durchführung der Abholung von Flottenfahrrädern beim Auftraggeber oder an einem vereinbarten Übergabeort.
- Transport erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers bis zur Übergabe an das MoIn-Lager, sofern nicht gesondert vereinbart.
3.2 Aufbereitung
- Professionelle Reinigung, technische Inspektion und Instandsetzung gemäß vereinbartem Standard.
- Notwendige Ersatzteile und Reparaturen werden gesondert berechnet, sofern nicht pauschal vereinbart.
3.3 Dokumentation
- Fotografische 360°-Dokumentation und Erstellung einer digitalen Zustandsakte für jedes Fahrzeug.
- Der Auftraggeber erhält Zugang zu den Dokumenten über die vereinbarte Plattform.
3.4 Lagerung
- Fachgerechte Lagerung der Fahrzeuge im MoIn-Fulfillment-Zentrum bis zur Vermarktung oder Abholung.
- Ab einem vereinbarten Zeitraum können Lagergebühren anfallen (siehe § 5).
3.5 Vermarktung (D2C)
- Listing und Verkauf der aufbereiteten Fahrzeuge über die MoIn-eigene D2C-Plattform an Endkunden.
- Der Erlös abzüglich der vereinbarten MoIn-Provision wird nach Zahlungseingang an den Auftraggeber ausgekehrt.
- MoIn behält sich das Recht vor, Preise marktgerecht anzupassen; wesentliche Preisabweichungen vom vereinbarten Mindestwert bedürfen der Zustimmung des Auftraggebers.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber stellt sicher, dass die übergebenen Fahrzeuge frei von Rechten Dritter sind und er zur Übergabe berechtigt ist.
- Bekannte Mängel, Unfallschäden oder fehlende Teile sind bei Übergabe vollständig zu dokumentieren und MoIn mitzuteilen.
- Der Auftraggeber stellt vollständige und korrekte Fahrzeugdaten (Seriennummern, Ausstattung, Kilometerstand) zur Verfügung.
- Verzögerungen, die aus unvollständigen Angaben oder fehlender Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten von MoIn.
§ 5 Preise & Zahlungsbedingungen
- Es gelten die im jeweiligen Angebot oder Rahmenvertrag vereinbarten Preise, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen.
- Bei Zahlungsverzug ist MoIn berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu berechnen.
- MoIn behält sich vor, für Lagerung über den vertraglich vereinbarten Zeitraum hinaus eine monatliche Lagergebühr zu berechnen. Die Höhe wird im Angebot oder Rahmenvertrag festgelegt.
- Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Auftraggebers ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Provisionsmodell Vermarktung: Bei Beauftragung der D2C-Vermarktung erhält MoIn eine vereinbarte Provision auf den erzielten Verkaufspreis. Der Nettoerlös wird innerhalb von 14 Tagen nach Zahlungseingang durch den Endkunden ausgekehrt.
§ 6 Eigentumsvorbehalt & Besitzverhältnisse
- Die zur Bearbeitung übergebenen Fahrzeuge verbleiben im Eigentum des Auftraggebers. MoIn erlangt lediglich den unmittelbaren Besitz zur Durchführung der beauftragten Leistungen.
- MoIn ist berechtigt, die Fahrzeuge bis zur vollständigen Bezahlung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung zurückzubehalten (Unternehmerpfandrecht, § 647 BGB).
- Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Fahrzeuge durch MoIn an Dritte ist ausgeschlossen.
§ 7 Lagerung & Versicherung
- MoIn lagert die Fahrzeuge mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns in gesicherten Räumlichkeiten.
- MoIn unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, seine Fahrzeuge selbst zu versichern oder MoIn schriftlich zu beauftragen, eine Lagerversicherung auf seine Kosten abzuschließen.
- Für Schäden durch höhere Gewalt, Naturereignisse oder unvorhersehbare Ereignisse haftet MoIn nicht.
§ 8 Haftung & Gewährleistung
- MoIn haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung von MoIn auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Im Übrigen ist die Haftung von MoIn für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
- Die Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von MoIn.
Hinweis: MoIn übernimmt keine Gewähr für die Erzielung eines bestimmten Verkaufspreises bei der D2C-Vermarktung. Preisangaben in Angeboten sind Schätzwerte auf Basis aktueller Marktdaten.
§ 9 Vertraulichkeit & Datenschutz
- Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen (insbesondere Preise, Konditionen, Kundendaten) Dritten gegenüber geheim zu halten.
- MoIn verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragserfüllung und im Einklang mit der DSGVO. Näheres regelt die Datenschutzerklärung.
- Auf Wunsch schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab, sofern MoIn personenbezogene Daten des Auftraggebers im Sinne der DSGVO verarbeitet.
§ 10 Laufzeit & Kündigung
- Einzelaufträge enden mit der vollständigen Erbringung der vereinbarten Leistungen und Abrechnung.
- Rahmenverträge laufen auf die vereinbarte Laufzeit und verlängern sich automatisch um jeweils 12 Monate, sofern sie nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Vertragsende schriftlich gekündigt werden.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber mit Zahlungen in Verzug ist und trotz Mahnung nicht zahlt.
- Bei Kündigung oder Vertragsende ist MoIn berechtigt, alle noch offenen Forderungen sofort fällig zu stellen.
§ 11 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von MoIn in Neuenkirchen-Vörden (Amtsgericht Osnabrück).
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.
- Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.